Die 1. Tagung der Forschungsstelle Umweltrecht war ein voller Erfolg
Ein buntgemischtes Publikum hatte sich am Nachmittag des 27. Novembers 2018 im
Dachgeschoss des Wiener Juridicums eingefunden, um dem weitgefächerten Beitrags-
programm zum Thema „Nachhaltigkeit und Ökologie als Standortfaktor[en]“ zu folgen.
Ewald Wiederin und Daniel Ennöckl, Leiter der Forschungsstelle Umweltrecht, eröffneten die in Kooperation mit Niederhuber & Partner veranstaltete Tagung und betonten dabei die zukunftweisende Rolle des Umweltrechts sowie die Bedeutung einer eigenen Forschungsstelle.
Den Vortragsreigen eröffnete die Unternehmerin Julia Zotter, die zur Bedeutung ökologisch und ökonomisch fairer Unternehmensführung referierte. Die familiär geleitete Schokoladenmanufaktur Zotter wurde nicht nur als fair agierende Geschäftspartnerin ihrer LieferantInnen präsentiert, sondern auch als ökologisch verantwortungsvolles Unternehmen. So werde zB der Energiebedarf des steirischen Betriebs zu 60 % aus erneuerbaren Quellen gedeckt.
Sigrid Stagl, Universitätsprofessorin für Ecological Economics an der WU Wien, setzte sich mit ökologischer Ökonomie im Wettbewerb auseinander. Im Zuge ihres eindringlichen Plädoyers für eine dekarbonisierte Gesellschaft drückte sie ihre Zweifel an den Ambitionen der gegenwärtigen Klimapolitik aus, die Pariser Klimaziele tatsächlich zu erreichen. Auch kämen ökologische Aspekte in der „Mainstream-Ökonomie“ viel zu kurz. Den Hauptgrund für das Zurücktreten ökologischer Handlungsweisen verortete die Wissenschafterin dabei im Auseinanderfallen privater und gesellschaftlicher Kosten.
Claudia Fuchs, Rechtsanwaltsanwärterin bei Niederhuber & Partner, leitete mit ihrem Vortrag zur juristischen Abwägung wirtschaftlicher und ökologischer Interessen in den rechtswissenschaftlichen Part der Veranstaltung über. Interessenabwägungen spielten sowohl auf Gesetzgebungs- als auch Verwaltungsebene eine Rolle, in Grundsatzfragen sei jedoch die Legislative dazu berufen, diese vorzunehmen. Geschehe dies nicht, würden auf Vollzugsebene die dort zu treffenden Einzelfallentscheidungen in ihrer Funktionalität beeinträchtigt.
Einen anderen Aspekt effizienter Verfahrensgestaltung beleuchtete Daniel Ennöckl in seiner Darstellung aktueller Gesetzesvorhaben, etwa des Aarhus-Beteiligungsgesetzes 2018. Durch die fortgesetzte Zersplitterung des Verfahrensrechts würden Behörden Entscheidungen über Vorhaben unnötig erschwert, sodass es auch aus diesem Grund zu längeren Verfahrensdauern kommen könne. Beispielhaft verwies er hier auf divergierende Kundmachungsvorschriften in diversen Materiengesetzen.
An diese Ausführungen anknüpfend widmete sich Hans-Peter Lehofer, Hofrat des VwGH und Honorarprofessor an der WU Wien, dem Beschleunigungspotenzial von Genehmigungsverfahren durch Mittel des Verfahrensrechts. Seine pointierte Analyse mündete in der Feststellung, dass bei qualitativ mangelhaften Materienbestimmungen selbst das beste Verfahrensrecht nichts brächte. Ein wesentlicher Grund langandauernder Verfahren liege in der mangelhaften Allokation staatlicher Ressourcen.
Ihren gebührenden Abschluss fand die 1. Tagung der Forschungsstelle Umweltrecht in einer lebhaften Publikumsdiskussion samt anschließendem Austausch am Weinbuffet.